Passagierrechte

Was tun, wenn der Flug annulliert wurde oder Verspätung hat?

Wurde Ihr Flug durch die Fluggesellschaft annulliert, sollten Sie sich zuerst mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen und sie auffordern, den Ticketpreis zu erstatten oder Ihren Flug umzubuchen.

Bitte bewahren Sie alle Belege (auch Boarding Pässe) zu der Verspätung, Stornierung oder Nichtbeförderung auf. Dazu zählen auch Belege für Verpflegung, Taxi, Hotel, Telefonkosten usw. Diese entstandenen Mehrkosten können Sie bei der Airline einreichen. Halten Sie fest, wann der tatsächliche Abflug stattfand und wann Sie tatsächlich gelandet sind. Erfragen Sie bei den Mitarbeitern den Grund der Verspätung/Annullierung.

Nach Beendigung des Fluges können Sie sich an die Beschwerdestelle der Airline über deren Webseite wenden und Ihre Forderungen stellen.

Informieren Sie sich über Ihre Passagierrechte und ermitteln Sie was Ihnen zusteht. Passagierrechte: EU-Verordnung Nr. 261/2004

Die Europäischen Mitgliedsstaaten haben sich für eine Stärkung der Verbraucherrechte eingesetzt und 2004 eine Verordnung verabschiedet, auf die Sie sich als Fluggast unter anderem berufen können, um Ihre Rechte bei Annullierung, Verspätung von Flügen einzufordern, denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie einfordern.
Hier können Sie den gesamten Text der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 lesen
Hier finden Sie eine vereinfachte Version der Passagierrechte

Wenn die Airline Ihre Beschwerde nicht rechtmäßig abwickelt

Ein Anzeigeformular über Unregelmäßigkeiten bei der Entschädigung und/oder Betreuung von Fluggästen im Fall von Annullierung, Verspätung oder Nichtbeförderung stellt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zur Verfügung. Ob eine Abweisung Ihrer Beschwerde durch die Fluggesellschaft zulässig ist, muss entweder von einem Fachanwalt (z.B. für Reiserecht) oder der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SöP) überprüft werden.

Service-Nummer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SöP): 030 - 64 49 93 30 (montags - freitags zwischen 11-15 Uhr).

Die SöP ist auch für Bahn-, Schiff- Bustransport zuständig und ist nur für aufgelistete Mitglieder (PDF) möglich, so ist z.B. Lufthansa nicht dabei. Bei Pauschalreisen ist der jeweilige Reiseveranstalter anzusprechen.

SöP-Beschwerdeformular für Flugbeförderung
SöP-Beschwerdeformular für Bahnbeförderung

Wir unterstützen Sie mit Ihrer Beschwerde

Sie wissen nicht an wen Sie sich wenden sollen und wie Sie am besten vorgehen sollen? Wir unterstützen Sie gerne und können durch unsere langjährige Erfahrung Ihren Fall einschätzen und ggf. an die Airline übermitteln. Teilen Sie uns mit was vorgefallen ist und wir können Ihnen mitteilen wie Sie am besten weiterverfahren sollten. Nutzen Sie dazu unser Beschwerdeformular

Wir können Ihren Fall auch komplett für Sie abwickeln. Kompensationen können wir aber nur mit einer Vollmacht in Ihrem Namen vornehmen. Hiermit handelt es sich um eine eigene Leistung, die nicht im Zusammenhang mit der Flugticketvermittlung steht. Das heißt, dass wir die Kompensationsforderung aufgrund von Verspätungen und alle im Zusammenhang damit entstandenen Zusatzkosten bei dem Leistungserbringer/Fluggesellschaft beantragen und eventuell für deren Durchsetzung juristisch vorgehen müssen. Hierfür würden wir für unseren Aufwand Kosten in Höhe von 25% der erstatteten Summe geltend machen. Im Falle einer Nichterstattung entstehen Ihnen keine Kosten. Wenn Sie unsere Hilfe unter diesen Bedingungen wünschen, lassen Sie es uns wissen, wir helfen Ihnen gerne. Bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung vornehmen, sondern lediglich Ihre Beschwerde an die zuständige Stelle weiterleiten und zur Klärung mitwirken, was uns aufgrund langjähriger Erfahrung möglich ist.

Die Vollmacht erhalten Sie nachdem wir Ihren Beschwerdefall über das Formular erhalten haben und eine erste Einschätzung abgegeben haben.